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EYEMAXX: Nächster Ausübungszeitraum für die Wandelanleihen 2016/19 und 2017/19 vom 01.10.-15.10.

Die EYEMAXX Real Estate AG (General Standard; ISIN DE000A0V9L94) hat den vorzeitigen Rückkauf ihrer Unternehmensanleihe 2013/19 (ISIN DE000A1TM2T3) erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des öffentlichen Angebots vom 12. bis 21. September 2018 wurden Teilschuldverschreibungen im Volumen von insgesamt nominal 1.302.000 Euro zurückerworben und somit das ausstehende Volumen der Anleihe auf nunmehr nominal 6.222.000 Euro verringert. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis einschließlich 25. März 2019 und ist im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Der Zinskupon beläuft sich auf 7,875 Prozent p.a. Durch den Rückkauf der Teilschuldverschreibungen aus vorhandenen liquiden Mitteln verringert EYEMAXX vorfristig die Zinsaufwendungen und Verbindlichkeiten.

Des Weiteren steht der nächste Ausübungszeitraum bei den EYEMAXX-Wandelanleihen 2016/19 (ISIN DE000A2BPCQ2) und 2017/2019 (ISIN DE000A2DAJB7) bevor. Inhaber dieser Anleihen haben vom 1. bis zum 15. Oktober 2018 (jeweils einschließlich) das Recht, Teilschuldverschreibungen in neue Inhaberstückaktien der EYEMAXX Real Estate AG mit Gewinnberechtigung ab dem 1. November 2017 umzuwandeln. Weitere Wandlungen können vom 1. bis 12. Juli 2019 und vom 1. bis 15. Oktober 2019 vorgenommen werden. Das Wandlungsverhältnis errechnet sich durch Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung (von jeweils 1.000 Euro) durch den jeweiligen Wandlungspreis. Dieser beläuft sich bei der Anleihe 2016/2019 auf 9,80 Euro und bei der Anleihe 2017/2019 auf 11,89 Euro. Die Ausübungserklärung für eine Wandlung ist auf der Website von EYEMAXX unter www.eyemaxx.com
abrufbar. Die beiden EYEMAXX-Wandelanleihen haben eine Laufzeit bis 16. Dezember 2019 und verfügen über einen Zinskupon von 4,5 Prozent p.a. mit einer halbjährlichen Zinszahlung.

https://www.fixed-income.org/
(Foto: Mag. Dr. Michael Müller, CEO © EYEMAXX Real Estate AG)


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