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GOLDEN GATE GmbH: 2. Gläubigerversammlung notwendig

2. Gläubigerversammlung findet voraussichtlich am 12. Januar statt

Am 28. November fand die Anleihegläubigerversammlung der GOLDEN GATE-Anleihe 2011/14 (ISIN DE000A1KQXX) statt. Der vorläufige Insolvenzverwalter der GOLDEN GATE GmbH, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, gab dabei eine erste vorläufige und unverbindliche Einschätzung der Befriedigungsaussichten der Anleihegläubiger bekannt. Es folgte eine ausführliche Fragerunde.

Die Golden Gate-Anleihe hat ein Volumen von 30 Mio. Euro, damit wäre die Gläubigerversammlung bei einer Anwesenheit von 15 Mio. Euro (50%) beschlussfähig – vertreten waren 16,971 Mio. Euro (56,57%). Damit wäre die Gläubigerversammlung beschlussfähig gewesen.

Die Gläubigerversammlung begann um 11 Uhr. Doch kurz vor Beginn der Abstimmung (ca. 17 Uhr) haben mehrere Anleihegläubiger das Gebäude verlassen. Dies kann Zufall sein, oder auch eine koordinierte Aktion, um die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung zu torpedieren. Die Präsenz ist auf 14,746 Mio. Euro (49,15%) gefallen, so dass eine zweite Gläubigerversammlung notwendig ist.

Für die Beschlussfähigkeit ist bei der zweiten Gläubigerversammlung ein Quorum von dann nur noch 25% des Anleihevolumens erforderlich, für die Beschlüsse ist jedoch eine 75%-Mehrheit notwendig. Die zweite Gläubigerversammlung findet voraussichtlich am 12. Januar in München statt.

Christian Schiffmacher,
www.restrukturierung-von-anleihen.com

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