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MainFirst AM Kommentar zum anstehenden EuGH-Urteil: EZB bekommt die Lizenz zum Drucken

von Patrick Vogel, Portfoliomanager des MainFirst Absolute Return Multi Asset Fund

Am 14. Januar entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur wichtigen Frage: Darf die europäische Notenbank Staatsanleihen kaufen? EZB, Politik, nationale Notenbanken und Märkte warten alle mit Spannung auf die Antwort aus Luxemburg.

Staatsanleihenkäufe als nächste Stufe der Deflationsbekämpfung

Die europäischen Inflationszahlen dümpeln weiterhin an der bedrohlichen Schwelle zur Deflation. Dafür werden meist die sinkenden Energiepreise verantwortlich gemacht, obwohl auch bei Industriewaren seit Monaten eine preisliche Abwärtsspirale zu beobachtet ist. Die EZB scheint dies erkannt zu haben und deutete seit September letzten Jahres ein Ankaufprogramm von Staatsanleihen an. Mehr als deutlich drückte sich jüngst Notenbankpräsident Mario Draghi im Interview hierzu aus: „Wir sind in technischen Vorbereitungen, um den Umfang, das Tempo und die Zusammensetzung unserer Maßnahmen Anfang 2015 zu verändern.“

Irgendwie kommt uns das bekannt vor: Bereits im Sommer 2012 versicherte Draghi, die EZB werde im Notfall unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen und brachte damit erstmals ein Staatsanleihen-Ankaufprogramm ins Spiel. Zwar hat die EZB in der Praxis noch keine einzige Staatsanleihe im Rahmen dieses Programms erworben, wurde jedoch als Teil der Troika und ESM-Partner äußerst aktiv in Spanien, Italien, Zypern und Griechenland. Mit Ruhm bekleckert hat die EZB sich dabei nicht – zu verbissen erschien ihre Haltung zu Sparmaßnahmen und Vernachlässigung der Wachstumsimpulse. Es wäre also mehr als willkommen, wenn die EZB nun ihren Stil hin zu mehr Wachstum ändern würde.

Die Bedingungen sind heute andere

Im Zusammenhang mit den Rettungspaketen kam es zum ersten Mal im Februar 2014 zur entscheidenden Frage: Darf die EZB überhaupt Staatsanleihen kaufen? Damals verwies das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung dazu an den Europäischen Gerichtshof. Der Vorwurf der Karlsruher Richter war eindeutig: Die EZB habe mit besagter Ankündigung ihr Mandat, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern, mehr als überschritten.

Am 14. Januar schafft also der EuGH Klarheit in der Sache. Die maßgeblichen Argumente erscheinen heute jedoch in einem anderen Licht, u.a. weil nur noch Griechenland und Zypern internationale Hilfe in Anspruch nehmen. Und während zuvor der unlimitierte Staatsanleihenkauf die Gemüter erhitzte, steht jetzt die Aussage Draghis, die Zentralbankbilanz könnte auf das 2012’er Niveau zurückkehren, im Vordergrund. Dieser Hinweis auf eine Limitierung des Programms könnte die Richter in Karlsruhe und ihre Kollegen in Luxemburg im Hinblick auf künftige Maßnahmen beruhigen. Deswegen gehen wir davon aus, dass der EZB Recht zugesprochen wird – und sie somit einen Freibrief für ihre lockere Geldpolitik erhält.

Anleger können profitieren

Die EuGH-Entscheidung ist maßgebend für die kommende EZB-Sitzung am 22. Januar. Darüber hinaus werden auch die negativen Inflationszahlen der Eurozone sowie die geringe Nachfrage nach neuer Liquidität (TLTROs) seitens der Banken das neue Maßnahmenpaket der Notenbanker massiv bestimmen. Vieles spricht demnach dafür, dass die EZB das Ankaufprogramm nicht nur auf Pfandbriefe und besicherte Kredite begrenzen wird und das Gelddrucken somit munter weiter geht.

Die Märkte hoffen angesichts fallender Ölpreise und sinkender Inflationserwartungen inständig auf Staatsanleihenkäufe der EZB. Bundesanleihen und Euro haben sich entsprechend entwickelt. Wie es der Zufall will, wird am Wochenende nach der nächsten EZB-Sitzung ein neues griechisches Parlament gewählt. Ob Griechenland Teil dieses Ankaufprogramms sein wird, ist also mehr als fraglich.

2015 steigende KGVs wahrscheinlich

So kritisch das Ankaufprogramm in vielerlei Hinsicht auch sein mag, gibt es dennoch zahlreiche Assetklassen, die davon profitieren werden und die Anleger im Blick haben sollten. Speziell Staatsanleihen der Peripherie, Unternehmens- und Bankanleihen käme die Geldschwemme zugute. Zudem dürften sich in einem Umfeld geringen Wachstums Aktien mit stabilem Geschäftsmodell einer Neubewertung unterziehen: Einerseits weil sie aufgrund ihrer stabilen, hohen Dividende in Relation zu Anleihen attraktiv werden. Andererseits, da Unternehmen mit realem Umsatz- und Gewinnwachstum höhere Kurs-Gewinn-Verhältnisse erzielen können. 2015 könnten uns Anlegern erneut steigende Kurs-Gewinn-Verhältnisse bevorstehen.

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