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MITEC: Prozess gegen FORD verschoben

Der am Oberlandesgericht Jena anhängige heutige Prozesstermin der Klage der MITEC gegen FORD, USA, wurde kurzfristig auf Anordnung des Gerichts auf den 26.06.2015 verschoben.

Am 5. April 2014 erging ein Beweis- und Hinweisbeschluss des OLG Jena unter Beauftragung eines Gutachters. Dessen Auftrag war festzustellen, ob FORD die MITEC-Technologie bei der Entwicklung des Wellenausgleichssystems I4 kopiert habe. Der Termin zur Vorlage des Gutachtens und der Termin zur Fortsetzung des Verfahrens wurde auf den 15.12.2014 festgelegt.

„Diese Verschiebung des Gerichtstermins ist für uns nicht nachvollziehbar. Das Verfahren ist nunmehr seit mehr als 5 Jahren in allen Instanzen anhängig. Allein die Anerkennung des deutschen Gerichtsstands im Instanzenweg bis zum BGH dauerte 3 Jahre. In der Hauptsache liegt bereits ein Urteil des Landgerichts in Meiningen vor, welches der MITEC Argumentation Recht verschafft.“ so Dr. Militzer.

Am 24.11.2014 erklärte der Gutachter, nach einem Zeitraum von mehreren Monaten und nur wenige Wochen vor dem anberaumten Gerichtstermin am 15.12.2014, dass zur Erstellung eines Gutachtens Zeichnungen von MITEC, jedoch nicht von der Beklagten FORD in ausreichender Anzahl vorgelegt wurden, die er zur Erstellung eines Gutachtens benötigte und forderte das Gericht auf, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

„Das Verhalten von FORD, nicht die notwendigen Unterlagen für die Durchführung eines Gutachtens rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, belegt erneut, dass FORD die bisherige Verzögerungsstrategie im Verfahren beibehält.“

Der Unterzeichner war selbst 18 Jahre lang am Landgericht Kassel, Kammer für Handelssachen, als Richter tätig.

„Ich kann das Verhalten des OLG nicht verstehen, denn ein Gutachter wird als Rechtshelfer in ein Verfahren durch das Gericht eingeführt und es liegt in der Verantwortung des Gerichts, ein Gutachten in der gesetzten Frist auch vorzulegen. Wenn dies nicht geschieht, so muss ein Gericht handeln.“, so Dr. Militzer.

Als Entschuldigung für das Gericht mag gelten, dass mitgeteilt wurde, dass der Berichterstatter des Verfahrens gewechselt habe und die Vorsitzende Richterin des OLG langfristig erkrankt sei.

MITEC geht nach wie vor davon aus, dass das Gutachten die Argumentation unterstützen wird, indem festgestellt wird, dass FORD die Konstruktion von MITEC kopiert hat.

Der durch die Verzögerung des Verfahrens subsummierte Schaden für FORD wird umso größer, je länger sich das Verfahren hinzieht. Dies sollte FORD erkennen, denn das Wellenausgleichssystem wird bis heute täglich von einem Wettbewerber aus MEXIKO im Auftrag von FORD in großen Stückzahlen produziert. MITEC wird demnach die Schadensersatzklage auf alle Produktionsjahre ab 2007 erweitern.

FORD kann nicht davon ausgehen, dass MITEC das Verfahren nicht trotz der hohen Kosten durch alle Instanzen verfolgen wird.

Für MITEC ist dieses Verfahren auch ein Signal an alle Zulieferer, das Verhalten von FORD im Umgang mit Zulieferunternehmen, ohne persönliche Betroffenheit richtig zu bewerten.

Über MITEC:

Die 1991 in Eisenach gegründete MITEC Automotive AG ist eines der führenden Unternehmen im Bereich der Automobilantriebstechnik. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist die Reduzierung von Geräuschemissionen und Schwingungen sowie die Wirkungsgradsteigerung innerhalb des Antriebsstrangs. Die Produkte der MITEC bedienen die wesentlichen Zukunftstrends der Automobilindustrie wie Downsizing, Hybridisierung, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Reduzierung.

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