YAML | Example "3col_advanced"
Anzeige

Anzeige

Prozess gegen Frank Günther beginnt am 01.07.2025 / Anklageerhebungen im Komplex Sympatex

© Pixabay

Die Staatsa­nwalt­schaft München hat im Fall Sympatex Klage erhoben. Der Prozess, u.a. gegen Frank Günther beginnt am 01.07.2025.

Die Staats­anwalt­schaft München I hat im Komplex Sympatex zwei Anklagen zum Landgericht München I erhoben bzw. gefertigt. Dies geht aus einer Presse­mittelung der Staats­anwalt­schaft hervor. Für die Anklage­schrift vom 10.02.2025 wurde die 5. Straf­kammer zuständig, für die Anklageschrift vom 12.03.2025 wird voraus­sichtlich die Zuständigkeit einer anderen Strafkammer gegeben sein. Der Komplex Sympatex umfasst ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Marktmanipulation, Betruges und Untreue im Zusammenhang mit der Durchführung eines sog. Anleiheschnitts bezüglich einer Schuldverschreibung der Smart Solutions Holding GmbH, welche die alleinige Inhaberin der Sympatex Technologies GmbH (STX) mit Sitz in Unterföhring ist.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihren Anklagen von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus: 

Die Holding-Gesellschaft der Sympatex Technologies GmbH mit Sitz in München begab im Jahr 2013 eine börslich notierte Schuldverschreibung in Höhe von 13 Mio. Euro. Nach einigen Jahren wurde den Anlegern kommuniziert, dass die Insolvenz der Holding drohe. Die einzige Option, dieses Szenario abzuwenden, sei die Übernahme des operativ tätigen Unternehmens durch einen nicht näher konkretisierten "weißen Ritter". Dieser würde aber auf einem Anleiheschnitt bestehen, da das operativ tätige Unternehmen für die Anleihe mithaftete. Das heißt, die Forderung der Anleihegläubiger sollte auf 10 Prozent herabgesetzt werden. 

Es besteht der Verdacht, dass diese Angaben gegenüber den Gläubigern unzutreffend waren und die Anleihegläubiger auf Grund ihrer Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten auf der zweiten Gläubigerversammlung zum Thema „Anleiheschnitt“ am 01.12.2017 eine Herabsetzung der Schuldverschreibung um 90% hinnahmen. Ein im Rahmen der Ermittlungen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass die Forderung der Anleihegläubiger im Tatzeitraum noch in Höhe von 49,5% des Nominalwerts werthaltig war. Dies bedeutet, dass den Anleihegläubigern durch den Anleiheschnitt in Höhe von 10% ein Schaden in Höhe von 39,5% des Nominalwerts entstand. Soweit die Anleihegläubiger ihre Anleihen im Vorfeld des Anleiheschnitts zu einem geringeren Kurs als 49,5% verkauften, entstand den Gläubigern ein Schaden in Höhe der jeweiligen Differenz zwischen dem Kurs und dem tatsächlichen Wert.

Die beiden Anklageschriften betreffen grundsätzlich denselben Sachverhalt und damit auch identische Tatvorwürfe: Die erste Anklageschrift vom 10.02.2025 wirft den Angeschuldigten S. (Miteigentümer der STX), Dr.W.-R. (Investment-Manager des Angeschuldigten S. und G.), St. (damaliger Geschäftsführer der STX) und G. (Geschäftsführer der gemeinsamen Vertreterin der Anleihegläubiger) Betrug in 97 Fällen in Tateinheit mit versuchtem Betrug in 180 Fällen in Tateinheit mit Untreue bzw. Anstiftung zur Untreue in 277 Fällen in Tateinheit mit Marktmanipulation vor. Zudem legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten S. versuchten Prozessbetrug in Tateinheit mit Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage des Angeschuldigten G. zur Last. Den Angeschuldigten G. und Dr.W.-R. wird zusätzlich Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage, vorgeworfen. Dem Angeschuldigten St. wird zusätzlich Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage vorgeworfen. Die zweite Anklage vom 12.03.2025 richtet sich gegen die Angeschuldigten Dr.G. (wirtschaftlicher Miteigentümer der STX), von M. (Investment-Manager der Angeschuldigten S. und G.) und Dr.F. (Geschäftsführer der STX).

Als strafrechtlich relevanter Schaden konnte durch Ermittlung der Anleihegläubiger ein Betrag in Höhe von rund 1 Mio. Euro festgestellt werden. Da auf Grund der Ermittlungen davon auszugehen ist, dass der Angeschuldigte S. sowie der Angeschuldigte Dr.G. über Strohfirmen im Vorfeld des Anleiheschnitts Anleihen mit einem Nominalwert von rund 5,7 Millionen EUR erworben haben, bedeutete der Anleiheschnitt für die übrigen Anleihegläubiger tatsächlich einen Wertverlust in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. Euro. Da jedoch die gegenständlichen Schuldverschreibungen teilweise bei Bankinstituten im Ausland verwahrt wurden bzw. die Bankinstitute teilweise keine Aufzeichnungen mehr hatten, konnten nicht mehr sämtliche Inhaber von Anleihegläubigern identifiziert und befragt werden.

Der Angeschuldigte G. wurde am 04.12.2024 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Angeschuldigten Dr.G. wurde am 11.12.2024 außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den Angeschuldigten S. wurde am 31.01.2025 außer Vollzug gesetzt. Die Angeschuldigten Dr.G. und S. hatten sich zuvor in ihren Beschuldigtenvernehmungen jeweils erneut zum Tatvorwurf geäußert.

Die sehr umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen, die im Herbst 2022 begannen, werden von einer auf Wirtschaftsstraftaten spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft München I gegen sämtliche Angeschuldigte und weitere Beschuldigte geführt.

Mit Verfügung vom 05.02.2025 wurde das Verfahren gegen die Angeschuldigten S., Dr.W-R., St. und G. abgetrennt. Die Abtrennung erfolgte insbesondere, um dem Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen nachzukommen, da das Landgericht das Hauptverfahren im Falle einer Eröffnung aufgrund der geringeren Anzahl an Angeschuldigten prozessökonomisch und schneller wird durchführen können (z.B. vereinfachte Terminfindung). Hinsichtlich weniger weiterer Beschuldigter sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung werden jeweils die zuständigen Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts München I entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

www.fixed-income.org


 

Investment

Rückzahlungen kommen nicht bei Verbraucher an

Vor einer Woche hat der Supreme Court die von Trump auf Basis des Not­stand­ge­setzes von 1977 erlassenen Zölle für ungültig erklärt, Trump hat…
Weiterlesen
Investment

Starke Abwertung des US-Dollars drückt durchschnittliche Rendite auf 1,99%

Liquid Alter­natives haben 2025 ihr Come­back bestätigt: Nach erst­mals wieder positiven Zuflüssen Ende 2024 verzeich­nete das Segment im…
Weiterlesen
Investment

von Arthur Homo, Head of Buy Side Fixed Income Research von DPAM

In den kommenden 24 Monaten dürften die Funda­mental­daten zählen: Angebot und Nachfrage, Preis­setzungs­macht, Kosten­disziplin und Bilanz­stärke.…
Weiterlesen
Investment

von Martin Moryson, Global Head of Economics, DWS

Wesentlicher Treiber des guten Wachs­tums war der private Konsum, der mit über­raschend starken 0,5 Prozent im vierten Quartal zulegte. Offenbar…
Weiterlesen
Investment

von Abdallah Guezour, Head of Emerging Market Debt and Commodities bei Schroders

Die Zuflüsse in Schwellen­länder­anleihe­fonds bleiben robust, gestützt durch nach wie vor attraktive Renditen, einen schwächeren US-Dollar und die…
Weiterlesen
Investment

von François Rimeu, Senior Strategist, Crédit Mutuel Asset Management

Langfristige japa­nische Staats­anleihen wurden in den letzten drei Jahren von Anlegern vernach­lässigt. Tatsächlich sind die Renditen für 10-jährige…
Weiterlesen
Investment

Marktsentiment geprägt von starker Fundraising-Dynamik, steigenden Kapitalzusagen und ausgewogenen Risiko-Rendite-Verhältnissen

Mit der ersten Ausgabe des BF.Private Debt Market Compass legt die BF.capital GmbH eine neue, daten­basierte Markt­analyse für den inter­nationalen…
Weiterlesen
Investment

von Giorgio Gaballo, Senior Portfolio Manager - Fixed Income bei Eurizon

Japans Staats­anleihe­markt erlebt einen graduellen, struktu­rellen Regime­wechsel: Der jüngste Rendite­anstieg signa­lisiert mehr als eine…
Weiterlesen
Investment

von Guillaume Tresca, Senior Emerging Market Strategist bei Generali Investments

Nach einem für Lokal- und Hart­währungs­anleihen über­durch­schnitt­lich gutem vergan­genen Jahr starteten Emerging-Markets (EM)-Assets auch 2026…
Weiterlesen
Investment

von Stephen Dover, Head of Franklin Templeton Institute

Am Freitag entschied der Oberste Gerichts­hof, dass die Trump-Regierung mit der Anwendung des Intern­ational Emer­gency Economic Powers Act (IEEPA)…
Weiterlesen
Anzeige

Neue Ausgabe jetzt online!