Die MTU Aero Engines AG hat nicht nachranginger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Volumen von 600 Mio. Euro platziert bekannt. Die Wandelanleihen haben eine Stückelung von 100.000 Euro. Die neuen Convertible Bonds sind wandelbar in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die neuen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren und sechs Monaten und werden nicht verzinst. Der Ausgabepreis wurde auf 100% festgesetzt. Sofern nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft, werden die Neuen Wandelschuldverschreibungen bei Fälligkeit am 15. Juli 2033 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der auf 105% des Nennbetrags festgesetzt wurde, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit von 0,651% entspricht.
Der Referenzaktienkurs der neuen Convertible Bonds beträgt 392,0604 Euro (entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026). Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis für die neuen Wandelanleihen beträgt 578,2891 Euro (einschließlich der Wandlungsprämie von 47,5%).
Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz danach erwartet.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner für das Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen.
Im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026 angekündigten Verkaufsaufforderung der ausstehenden vorrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen 2019/2027 (ISIN DE000A2YPE76, WKN A2YPE7) hat das Unternehmen erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 464,4 Mio. Euro zurückgekauft (entspricht 92,88% des ausstehenden Nennbetrags).
Der endgültige Kaufpreis pro 100.000 Nennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen wurde auf 117,83404% des Nennbetrags je im Rahmen der Verkaufsaufforderung angedienter Ausstehender Wandelschuldverschreibung festgesetzt (entspricht 117.834,04 Euro pro 100.000 Euro Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen).
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