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CENTROSOLAR Group und Gläubigerausschuss einigen sich auf Debt-Equity-Swap

Komplette Entschuldung - Übertragung sämtlicher Aktien der Gesellschaft auf die Gläubiger

Der Gläubigerausschuss der CENTROSOLAR Group AG hat gestern den vom Vorstand vorgeschlagenen Eckpunkten für einen möglichen Insolvenzplan zugestimmt.

Demnach soll die CENTROSOLAR Group AG im Wesentlichen mit ihrer Beteiligung Centrosolar America, Inc. fortgeführt werden. Damit fokussiert sich CENTROSOLAR auf den US-amerikanischen Solarmarkt. Für diesen Markt wird auch in Zukunft Wachstum erwartet. Die beiden weiteren nicht insolventen Beteiligungen, die Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs GmbH, sollen verkauft werden. Die Sanierung der Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG, den bisherigen operativen Tochtergesellschaften für die Produktion und den Vertrieb von Solarmodulen in Europa, findet außerhalb des Insolvenzplanverfahrens statt. Diese Felder werden zukünftig nicht mehr zur CENTROSOLAR Group AG gehören.

Die bisherigen Aktionäre verlieren ihren Status als Eigentümer und scheiden ohne Entschädigung aus. Das Nachrangdarlehen verfällt ebenfalls entschädigungslos.

Die Befriedigung der nicht-nachrangigen Gläubiger der CENTROSOLAR Group AG soll folgendermaßen erfolgen: Zum einen sollen die etwaigen Verkaufserlöse der verkauften nicht-insolventen Beteiligungen an die nicht-nachrangigen Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum anderen erhalten alle nicht-nachrangigen Gläubiger durch Übertragung die Aktien der Gesellschaft. Im Gegenzug erlassen die Gläubiger der Gesellschaft alle ihre nicht befriedigten Forderungen. Dabei werden die Gläubiger aus der Anleihe, die Finanzgläubiger, die Mitarbeiter und die sonstigen gleichrangigen Gläubiger gleich behandelt.

Dabei ist vorgesehen, dass die nicht-nachrangigen Gläubiger für je 132,67 EUR Forderung je eine Aktie erhalten. Für die Anleihegläubiger bedeutet dies, dass sie je Stück Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000,-- EUR acht Aktien erhalten. Der Aktienkurs vor Durchführung des Insolvenzplans ist in keiner Weise aussagekräftig, weil die Altaktionäre entschädigungslos ausscheiden.

Zur Liquiditätsstärkung soll zudem eine Barkapitalerhöhung durchgeführt werden. Diese wird zunächst den bisherigen nicht-nachrangigen Gläubigern als neuen Aktionären zum Bezug angeboten. Sofern diese ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausnutzen, sollen auch bisherige Altaktionäre eine Zeichnungsmöglichkeit und damit im Rahmen des insolvenzrechtlich Vertretbaren zumindest eine gewisse Wertaufholungschance erhalten.

Die Durchführung des Insolvenzplans hängt vom Eintritt verschiedener rechtlicher und wirtschaftlicher Bedingungen ab. Sofern ein Verkauf der oben genannten Beteiligungen nicht gelingen sollte, kann der Vorstand mit Gläubigerausschuss und Sachwalter übereinkommen, diese Beteiligungen durch die CENTROSOLAR Group AG fortzuführen.

Zur Kostensenkung wird die CENTROSOLAR Group AG als Holding deutlich verkleinert. Die Anzahl der Vorstände wurde bereits auf eine Person reduziert. Zudem soll ein Wechsel des Handels der Aktien in einen Freiverkehr einer deutschen Börse erwirkt werden.

Im nächsten Schritt wird zunächst eine Versammlung der Anleihegläubiger für den 18. März 2014 einberufen. In dieser Versammlung sollen die Anleihegläubiger dem gemeinsamen Vertreter ein Votum und eine entsprechende Ermächtigung zur Stimmabgabe in der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung geben. Sofern in dieser Anleihegläubigerversammlung am 18. März 2014 nicht die für eine Beschlussfassung notwendige Mindestanwesenheit von 50 % des Anleihekapitals erreicht wird, wird voraussichtlich Anfang April 2014 eine zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen, für die eine Mindestanwesenheit von nur noch 25 % erforderlich ist.

Sobald das Votum durch die Anleihegläubiger, der mit Abstand größten Gläubigergruppe, feststeht, soll umgehend eine insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung einberufen werden, die über den Insolvenzplan abstimmt. Diese findet voraussichtlich Ende April 2014 statt. Wenn sie dem Insolvenzplan zustimmt, das Insolvenzgericht dies bestätigt und der Insolvenzplan in Kraft tritt, kann dieser ab Ende Mai 2014 umgesetzt werden.


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