Ich bin altmodisch. Wenn mich jemand auf dem Frankfurter Römer anspricht und mich bittet, ihm 20.000 Euro zu leihen, dann stelle ich Fragen. Nicht nur, was die Person mit dem Geld machen möchte, und wie die Verzinsung aussieht. Mich würde auch interessieren, wie es um die Einkommensverhältnisse, das Vermögen und die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Schuldners bestellt ist. Schließlich will ich mein Geld irgendwann zurückhaben. Wahrscheinlich würde ich sogar Unterlagen sehen wollen. Am Anleihemarkt kommen solche Usancen zunehmend aus der Mode. Das Phänomen hat einen Namen: WIB, Wertpapierinformationsblatt. Dahinter verbergen sich – von der BaFin gestattet – drei Seiten, die wichtige Informationen weitgehend aussparen.
Mit der Wunderwaffe WIB können seit 5. Juni 2026 insgesamt 12 Mio. Euro Kapital innerhalb eines Jahres prospektfrei im Rahmen von öffentlichen Angeboten eingesammelt werden. Der EU Listing Act und dessen Überführung in deutsches Recht machen es möglich. Anleiheemittenten nutzen das Kurzdokument rege. Ob erneuerbare Energien, Immobilien oder Ernährung, das WIB ist bei Bondemissionen aller Branchen schwer angesagt. Die anfangs gestellten Fragen nach Einkommen, Vermögen und Zahlungsströmen, die wir im Unternehmenskontext als Bilanz, GuV sowie Cashflow-Rechnung übersetzen würden, spielen keine Rolle. Potenzielle Anleger erfahren nicht, ob ein Unternehmen 100 Mio. Euro Umsatz und 15 Mio. Euro Gewinn erwirtschaftet oder ob bei 10 Mio. Euro Umsatz ein Verlust von 100 Mio. Euro zu Buche steht. Historische Daten? Im WIB auch Fehlanzeige. Die Höhe des Eigenkapitals? Bleibt im Dunkeln, ebenso wie andere Finanzkennzahlen. Nun wäre es falsch zu behaupten, dass Wertpapierinformationsblätter keine Zahlen enthalten: Die Kategorien des WIB, beginnend bei der „Art des Wertpapiers“ bis zum „Hinweise gemäß § 4 Absatz 5 WpPG“, sind schließlich sauber von 1 bis 10 durchnummeriert. In regulatorisch streng vorgegebener Reihenfolge. Das nennt sich Anlegerschutz.
Das Loblied des WIB wird seit der Anhebung der Obergrenze von ehemals 8 auf nun 12 Mio. Euro für prospektfreie Emissionen noch lauter gesungen als zuvor. Mich erstaunt das. Denn durch das WIB leidet die Transparenz am Anleihemarkt. Natürlich, einen klassischen Wertpapierprospekt lesen die allerwenigsten Anleger komplett: Man springt von den Zahlen zum Management, dann zur Mittelverwendung und vielleicht wieder zurück zu unternehmensspezifischen Risiken und Rechtsstreitigkeiten. Ob es dafür immer 80 bis 280 Seiten braucht, sei dahingestellt. Mit drei Seiten ohne jegliche Finanzkennzahlen ist es jedenfalls nicht getan.
Das Argument, ein WIB sei nur für relativ kleine Emissionen zulässig, überzeugt nicht. Investoren dürfen als Gegenleistung für ihr Geld neben Zinsen auch aussagekräftige Informationen erwarten. Punkt. Ob nur 20 Anleger von einem Unternehmen darum gebeten werden, ihm je 20.000 Euro zu leihen oder 2.000 Anleger, spielt für den Einzelnen in der Praxis keine Rolle.
Wer das WIB als großen Schritt in die richtige Richtung am Bondmarkt feiert, hat vor allem die Emittenten im Blick. Die Anleger, besonders die privaten, haben keinen Vorteil von Emissionen ohne substanzielle Informationen. Transparenz am Anleihemarkt wird nur durch Zahlen, Fakten und Informationen geschaffen – wenn schon nicht per Wertpapierprospekt, dann müssen andere Wege dafür gewählt werden. In Zeiten steigender Ausfälle von Bonds und teilweise fragwürdiger Emittentenqualität ist das Wertpapierinformationsblatt ein falsches Signal. Sinkende Platzierungsquoten bei KMU-Anleihen verwundern entsprechend nicht. Ein zusätzliches Vermarktungsargument ist die Emission per WIB sicher nicht, und der Ausstieg der Emittenten aus der substanziellen Anlegerinformation darf es ebenso wenig sein. Die Leidtragenden sind sonst Anleger und Emittenten gleichermaßen – und am Ende auch die Reputation des deutschen KMU-Marktes. Aber sich darum Sorgen zu machen, ist wahrscheinlich wirklich altmodisch.
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