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Ekotechnika GmbH: Gegenantrag zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

Am 06.05.2015 findet die zweite Anleihegläubigerversammlung für Anleger der 9,75% Anleihe 2013/18 der Ekotechnika GmbH (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) in 69190 Walldorf, Schwetzinger Straße 91, statt. Anleger sind gut beraten, ihre Gläubigerrechte in dieser Veranstaltung persönlich wahrzunehmen, oder sich vertreten zu lassen.

Der bereits am 10.05.2015 anstehende Zinstermin setzt die Emittentin erheblich unter Druck - vertragsgemäß steht der Firmengruppe ein Liquiditätsabfluss in Form der Zinszahlung für die Anleihe in Höhe von EUR 5.850.000,00 bevor.

Dementsprechend hat die Emittentin folgende Punkte zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der zweiten Anleihegläubigerversammlung gesetzt (vgl. Einladungsbekanntmachung der Ekotechnika GmbH auf www.bundesanzeiger.de):

(I) Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Ekotechnika-Anleihe,
(II) Forderungs- und Zinsverzicht gegen Gewährung von Erwerbsrechten (sog. Debt-Equity-Swap),
(III) Stundung der Zinsansprüche, vorübergehender Ausschluss von Kündigungsrechten und Änderung der Anleihebedingungen sowie
(IV) Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu erklären und der Änderung von Anleihebedingungen zuzustimmen.


Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass sowohl die Stundung der Zinsansprüche als auch die Durchführung eines Dept-Equity-Swaps notwendige Maßnahmen sind, um eine geordnete Sanierung durchführen zu können. Anleihegläubiger sollen somit das in der Schuldverschreibung 2013/18 investierte Kapital von EUR 60.000.000,00 in voller Höhe in Eigenkapital wandeln (Debt-Equity-Swap). Die Abwicklung erfolgt über den sog. Gemeinsamen Vertreter, der ebenfalls im Rahmen der Versammlung gewählt werden soll.

Anstelle des Anleihetauschs können die Anleihegläubiger einen "Aktienbarausgleich" wählen, der ihnen eine Zahlung von 3,19 Euro/Aktie durch die Ekotechnika Holding GmbH garantiert. Dies entspricht einer voraussichtlichen Insolvenzquote von 8,18%. Durch den Aktienbarausgleich wird die Ekotechnika Holding GmbH maximal 629.959 Aktien übernehmen.

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner (www.bondcounsel.de
) hält die Etablierung eines Gemeinsamen Vertreters für eine sinnvolle Maßnahme, um die notwendige Flexibilität und Bündelung der Anleihegläubigerinteressen zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Herr Gloeckner ist jedoch auf Grundlage des aktuellen Informationsstandes nicht vollständig von dem emittentenseitig vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept (insb. Dept-Equity-Swap) überzeugt.

Deshalb hat Herr Gloeckner bereits am 27.04.2015 einen Gegenantrag zur Tagesordnung eingereicht.

"Meiner Überzeugung nach sollte die Wahl der Person eines Gemeinsamen Vertreters erst erfolgen, nachdem die Gläubigerversammlung die konkreten Maßnahmen, die der Gemeinsame Vertreter begleiten soll, verabschiedet hat.

Ich gehe davon aus, dass ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen materiellen Maßnahmen, noch einige andere Kandidaten für das Amt des Gemeinsamen Vertreters Vorschläge zu validen Sanierungsmaßnahmen in Form von Anträgen einreichen werden.

Zudem ist noch völlig offen, ob die bislang vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen die notwendige Mehrheit der Stimmen im Rahmen der Beschlussfassung finden werden. Sollten diese Beschlüsse im Nachgang zur Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters scheitern, wäre ein vorab bereits bestellter Gemeinsamer Vertreter lediglich nach dem gesetzlichen Rechte- und Pflichtenkatalog ermächtigt - eine Sanierung des Unternehmens könnte so nicht durchgeführt werden.

Es ist deshalb wichtig, die konkrete Abstimmungsreihenfolge abzuändern: Zunächst sollte durch die Gläubiger entschieden werden, welches Sanierungskonzept für die Restrukturierung der Emittentin am besten geeignet ist - im Anschluss kann bewertet werden, durch welche/n Kandidaten/in dieses Konzept bestmöglich begleitet und umgesetzt werden kann."

Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH haben die Möglichkeit, sich von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner bei der zweiten Gläubigerversammlung am 06.05.2015 vertreten zu lassen. Hierfür entstehen den Anleihegläubigern keinerlei Kosten. Ein Stimmrechtsformular steht unter www.bondcounsel.de in der Rubrik Download zur Verfügung.

Über Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist als Gründungsgesellschafter der auf Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg, seit 20 Jahren rechtsanwaltlich tätig. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegen im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Besondere Expertise kann er seit 1996 im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen im Agrar- und Landmaschinensektor aufweisen. Rechtsanwalt Gloeckner ist Mitglied in mehreren Gläubigerausschüssen.

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist Gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren der Future Business KGaA. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertritt er über 20.000 Anleihegläubiger mit einem Forderungsvolumen von mehr als EUR 430.000.000,00.


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