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Ekotechnika GmbH: Gutachter bestätigt: Keine Insolvenzantragsgründe bei Ekotechnika GmbH

Einschätzung des Managements und dessen Rechtsberater bestätigt

Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH hat das Gutachten des vom Amtsgericht Heidelberg bestellten Gutachters, Rechtsanwalt Tobias Wahl (Anchor Rechtsanwälte, Mannheim), zur Stellungnahme erhalten. Darin hat der Gutachter bestätigt, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig i.S.v. § 17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO ist und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Aus diesen Gründen empfiehlt der Gutachter dem Insolvenzgericht, den Insolvenzantrag der mittlerweile selbst im Konkurs befindlichen Kollossal Salz GmbH i.I. mit Sitz in Bergheim, Österreich, abzuweisen.

Damit wird die Einschätzung der Geschäftsführung und deren Rechtsberater bestätigt. Das Amtsgericht hat den Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 12. August 2015 gesetzt.

Im Hinblick auf bestehende Anfechtungsklagen, die unter anderen von der Kollossal Salz GmbH i.I. gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung erhoben wurden, hat die Gesellschaft inzwischen das gerichtliche Freigabeverfahren eingeleitet und erwartet bis spätestens Mitte Oktober 2015 einen positiven Freigabebeschluss. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 vollzogen werden können.

Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH geht weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft plangemäß umgesetzt werden kann."

Der gemeinsame Vertreter weist die Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH darauf hin, dass die Beschlüsse der Gläubigerversammlung erst mit Abschluss des Freigabeverfahrens umgesetzt werden können. Aus Sicht der Anleihegläubiger besteht daher derzeit kein Handlungsbedarf. Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger über die nächsten Schritte rechtzeitig informieren.


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