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IVG Immobilien AG plant Debt Equity-Swap zur Restrukturierung, die Hälfte die Grundkapitals ist weg

Im Rahmen der von der IVG Immobilien AG mit den Vertretern der zu „Adhoc-Komitees“ zusammengeschlossenen, wesentlichen Gläubiger (I) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (II) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt: Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals herabgesetzt werden. Danach ist unter anderem vorgesehen, dass der SynLoan I sowie die Wandelanleihe jeweils mit ihrem vollständigen Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden (sog. debt-to-equity swap), was zu einer relativen Beteiligung dieser beider Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan I) zu 20% (Wandelanleihe) führen würde. Darüber hinaus sieht das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren Anspruchsverzicht - mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur vor, die es den Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.

Darüber hinaus haben die Gläubiger des SynLoan I der Gesellschaft eine Brückenfinanzierung in Höhe von ca. EUR 140 Mio. zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs auf Basis einer Vereinbarung über wesentliche Eckpunkte zugesagt. Mit der Brückenfinanzierung wäre der Bestand der Gesellschaft voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der Restrukturierung gesichert. Zudem wurde ein Hinausschieben der Fälligkeit der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit in Aussicht gestellt. Die Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben zudem in Aussicht gestellt, eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014 (sogenannte Put-Option) zu unterstützen, sofern dies im Rahmen der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich werden sollte.

Die Gesellschaft wird kurzfristig diese Ergebnisse prüfen, auf dieser Basis weitere Verhandlungen führen und im Falle einer detaillierten Gesamteinigung zur Hauptversammlung und zur Versammlung der Hybridanleihegläubiger einladen, um das  ganzheitliche Restrukturierungskonzept den Aktionären und Hybridanleihegläubigern zur Abstimmung vorzulegen.

Der Vorstand gibt hiermit zudem bekannt, dass die – in den Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19. Juli 2013 angekündigte – strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze zum 30. Juni 2013 einen Abschreibungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. EUR 350 Mio. (HGB) ergeben hat, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in verschiedenen Bereichen beruht; zu nennen sind insbesondere Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im Bereich von Beteiligungen und Forderungen.

Der Vorstand zeigt dementsprechend hiermit an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht (§ 92 Absatz 1 AktG).

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