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RENA GmbH kann Sanierung in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorantreiben

Amtsgericht Villingen-Schwenningen gibt Antrag statt und setzt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufigen Sachwalter ein

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat mit Beschluss vom 26. März 2014 dem Antrag der RENA GmbH auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (gemäß § 270a InsO.) statt gegeben. Die Geschäftsführung kann damit weiter über die zur Weiterführung des Unternehmens notwendige Vermögensmasse unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters verfügen. Dies erleichtert die reibungslose Fortführung des Geschäftsbetriebs. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht den Sanierungsexperten Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner. Plathner zählt zu den führenden deutschen Fachleuten auf dem Gebiet der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren und hat sich unter anderem als Sachwalter in dem erfolgreich abgeschlossenen Verfahren des Automobilzulieferers Neumayer Tekfor sowie bei der Walter Gruppe einen Namen gemacht.

"Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Gerichts. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die RENA Gruppe im Interesse aller Verfahrensbeteiligten zu sanieren und zu erhalten", so RENA-Gründer Jürgen Gutekunst. Ein wichtiges Signal sei auch, dass der vom Gericht bestellte vorläufige Gläubigerausschuss sowohl der Eigenverwaltung wie auch der Bestellung des vorläufigen Sachwalters einstimmig zugestimmt hat. "Dies unterstreicht das Vertrauen der Gläubiger und Finanzierungspartner in den eingeschlagenen Sanierungskurs", betonte Gutekunst.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht es, die RENA GmbH auf Basis eines mit den Gläubigern abgestimmten Zukunftskonzepts in eigener Regie unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters zu restrukturieren. Der vorläufige Sachwalter soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben im Interesse der Gläubiger überwachen.

"RENA hat nach meiner ersten Einschätzung eine gute Sanierungschance. Jetzt geht es darum, das Zukunftskonzept so zu gestalten, dass die Forderungen der Gläubiger bestmöglich befriedigt werden können. Allerdings dürfen Verbindlichkeiten, die vor der Antragstellung begründet wurden, laut Gesetz derzeit nicht beglichen werden", betont der vorläufige Sachwalter Dr. Jan Markus Plathner.

Auf dieser Basis kann der Geschäftsbetrieb bei der RENA GmbH und den übrigen Gesellschaften der Gruppe derzeit unverändert weiterlaufen. Auch für die rund 510 Arbeitnehmer der RENA GmbH in Deutschland ändert sich aktuell nichts. "Alle Arbeitsverhältnisse bestehen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten unverändert weiter", betonte Gutekunst gestern bei einer Mitarbeiterversammlung in Gütenbach.


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