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Zamek - Investoren fordern eine Beendigung der Insolvenz in Eigenverwaltung

Aufgrund der Vorkommnisse im bisherigen Insolvenzverlauf und der für morgen angesetzten Gläubigersammlung der Zamek-Anleihegläubiger (Zamek-Anleihe 2012/17, ISIN DE000A1K0YD5) erhalten Sie an dieser Stelle einen Hinweis von Lothar Probst, Geschäftsführer des Family Office LP Inviso GmbH:

„Am morgigen Brückentag, dem 30. Mai, findet um 11.00 Uhr die Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Anleihe der
Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG (ISIN DE000A1K0YD5) in den Räumen des Amtsgerichts Düsseldorf statt.

Die Tagesordnung umfasst die folgenden Punkte:

1. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren für alle Gläubiger der Schuldverschreibungen; § 19 Abs. 2 S. 2 SchVG
2. Weisungen an den gewählten gemeinsamen Vertreter; § 7 Abs. 2 SchVG
3. Vergütung des gemeinsamen Vertreters

Auf der Einladung ist kurioserweise kein Kandidat für das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger genannt.

Es gab von institutionellen Investoren Bemühungen, Kandidaten für den gemeinsamen Vertreter, wie üblich auf der Tagesordnung der Einladung, zu benennen. Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte dies jedoch ohne Begründung ab.

Zusammen mit dem Termin am morgigen Brückentag erweckt dies den Eindruck, dass der Ausgang der Wahl des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Vorfeld in gewisse Bahnen gelenkt werden könnte. Einige Investoren haben den Verdacht, dass ein der Gesellschaft nahestehender Kandidat bei der Gläubigerversammlung auftauchen könnte.

Es ist aus der bisherigen Praxis nicht nachvollziehbar, weshalb entsprechende Kandidaten nicht im Vorfeld benannt und damit von Investoren auch schriftlich per Weisung gewählt werden können. Zudem könnte eine Versammlung ohne detaillierte Tagesordnungspunkte auch juristisch leicht anfechtbar sein. Dies hätte zur Folge, dass selbst eine erfolgreiche Wahl im Nachgang zu juristischen Auseinandersetzung führen könnte.


Mit dem M&A Prozess wurde inzwischen, trotz prominenter Bewerbungen, eine relativ unbekannte Düsseldorfer Adresse beauftragt. Der vorläufige Gläubigerausschuss wurde in diese Entscheidung nicht eingebunden und wartet noch immer auf Unterlagen.

Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Partner der Kanzlei Metzeler von der Fecht, wurde noch von der Eigentümerfamilie Zamek als Geschäftsführer eingesetzt und agiert inzwischen als Eigenverwalter für die Holding der Gruppe, die Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG. Sein Sozius und Partnerkollege Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, ebenfalls von der Familie Zamek installiert, ist für die Tochtergesellschaften (Produktionseinheiten), die Dr. Lange & Co GmbH, die Zamek Nahrungsmittel Dresden GmbH und die Zamek Nahrungsmittel GmbH & Co. KG als Eigenverwalter tätig. Die Anleihegläubiger sowie ihre Vertreter im Gläubigerausschuss sehen hier klare Interessenkonflikte. Insbesondere bei der Verwertung und Verteilung der vorhandenen Masse.

Aufgrund der bisherigen Vorgänge bei Zamek haben wir, wie auch andere institutionelle Investoren, größte Bedenken.

Frank Günther, Geschäftsführer der One Square Adivsory Services GmbH und Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, der bei mehreren Anleihe-Restrukturierungen die Interessen der Anleihegläubiger vertritt, hat daher beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Beendigung der Insolvenz in Eigenverwaltung eingereicht.

Aufgrund der Vorgänge unterstützt der komplette vorläufige Gläubigerausschuss den Antrag auf Beendigung der Insolvenz in Eigenverwaltung ebenso wie wir, weitere institutionelle Investoren und das BOND MAGAZINE. Darüber entscheiden wird das Gericht jedoch erst nach der Gläubigerversammlung.“

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