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Deutsches Aktieninstitut, DDV und DSW: Totalverluste aus Wertpapiergeschäften müssen steuerlich weiterhin anerkannt werden

Mit Blick auf den Anlegerschutz und die private Altersvorsorge fordern das Deutsche Aktieninstitut, der Deutsche Derivate Verband (DDV) und die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) die Große Koalition gemeinsam auf, die Einkommensteuerreform hinsichtlich der Anerkennung von Totalverlusten aus Wertpapiergeschäften zu überarbeiten.

Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass Totalverluste aus Wertpapiergeschäften nicht mehr mit Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden dürfen. Zu finden ist die geplante Änderung, die die drei Verbände strikt ablehnen, im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Der Vermögensaufbau mit Aktien und Anleihen sowie die Absicherung des Depots mit Optionsscheinen würden so erheblich unattraktiver und verteuert. Gleichzeitig sende der Änderungsvorschlag ein völlig falsches Signal, nämlich Wertpapiere als Anlageform zu meiden. Auch gebe es verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken, weil der Vorstoß mit einem grundlegenden Prinzip der Steuergerechtigkeit bricht: dem Nettoprinzip. Demnach werden Gewinne besteuert und Verluste steuermindernd berücksichtigt. Ein vom DDV in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten rät dem Bundesfinanzministerium daher, „die vorgeschlagene rein fiskalisch motivierte Korrekturgesetzgebung ernsthaft zu überdenken.“

„Wenn der Aktionär Aktien mit Verlust verkauft, darf er diese mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Geht das Unternehmen, in das er investiert hat, dagegen pleite und der Aktionär erleidet einen Totalverlust, soll er dies, wenn es nach dem Vorstoß des Bundesfinanzministeriums geht, nicht mehr tun dürfen. Das verstehe, wer will. Es ist allgemein anerkannt, dass Aktien für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge ein wichtiger Bestandteil sind. Mit dem Änderungsvorschlag erweist der Gesetzgeber der Aktienanlage und den Bürgern, die für ihren Lebensabend vorsorgen wollen, einen Bärendienst“, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.

„Mit dieser geplanten Änderung würde der Aktienkultur in Deutschland ein weiterer schwerer Schlag versetzt. Dabei wäre genau das Gegenteil dringend erforderlich. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Aktionärinnen und Aktionäre in Deutschland. Dass sich Olaf Scholz mit diesem Vorschlag bewusst gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes stellt, offenbart die grundsätzliche Gesinnung des Bundesfinanzministers. Was wir hier sehen, ist nichts anderes als Wahlkampf – für die SPD und seine Bewerbung als SPD-Vorsitzenden – auf Kosten von 10 Millionen Bundesbürgern, die sich für ihre Altersvorsorge engagieren“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest.

„Für den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland sind die Ideen des Bundesfinanzministeriums ein beunruhigendes Signal“, sagt Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands. „Sie setzen nicht nur das Prinzip der Steuergerechtigkeit außer Kraft, sondern bestrafen auch all die Anleger, die am Kapitalmarkt privat fürs Alter vorsorgen und ihre Portfolien sorgfältig absichern. Im Niedrigzinsumfeld ist das besonders problematisch, weil nur durch das Eingehen höherer Risiken positive Renditen erwirtschaftet werden können. Höhere Risiken müssen aber gemanagt werden, und die Kosten für die Absicherung, das sogenannte Hedging, müssen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden können.“

https://www.fixed-income.org/
(Foto: Dr. Christine Bortenlänger
© Deutsches Aktieninstitut)


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