YAML | Example "3col_advanced"
Anzeige

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Interessenverband Kapitalmarkt KMU sieht existenzbedrohende Benachteiligung des börsennotierten Mittelstandes

Gesetzesfehler führt beim Handel der Aktien zukünftig bei börsennotierten Mittelständlern zu regelmäßigen unsinnigen Grunderwerbsteuerzahlungen

„Das geplante Gesetz stellt den börsennotierten Mittelstand in Deutschland in Frage. Es handelt sich um einen klassischen Gesetzesfehler – wohl eher unbeabsichtigt als tatsächlich gewollt. Während überall in Europa zu Recht die Initiative der Kapitalmarktunion gepredigt wird und die Kapitalmarktfinanzierung von Mittelständlern erleichtert werden soll, wird in Deutschland wohl der börsennotierte Mittelstand durch nicht nachvollziehbare Steuergesetze zusätzlich zur Kasse gebeten. Dies führt zu einer starken Benachteiligung gegenüber Großunternehmen und dem Mittelstand im Ausland. Das ist unsinnig“, so der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Ingo Wegerich.

Eigentliches Ziel des geplanten Gesetzes ist die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer. Gegenwärtig sind Veräußerungen von inländischen Immobilienbeteiligungen steuerfrei, solange nicht mindestens 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren übertragen werden. Das geplante Änderungsgesetz sieht nunmehr eine Absenkung der Schwelle auf 90 Prozent und eine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre vor. Darüber hinaus sollen zukünftig aber auch Anteilseignerwechsel an Kapitalgesellschaften mit inländischem Grundbesitz erfasst werden. „Besteuert wird die Gesellschaft, die wegen des Anteilseignerwechsels grunderwerbssteuerrechtlich nicht mehr als dieselbe Kapitalgesellschaft anzusehen ist“, so die Gesetzesbegründung.  
Die Aktiengesellschaften im Streubesitz befürchten nun, künftig regelmäßig Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen, nur weil ihre Aktien an der Börse umgeschlagen werden. Aufgrund allein der Börsenumsätze in 2018 müssten danach eine Vielzahl von DAX-Unternehmen Grunderwerbsteuer auf ihren gesamten inländischen Immobilienbesitz zahlen. Der Bundesrat schlägt nun vor, Kapitalgesellschaften, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, auszunehmen. Danach würde die Regelung allein die im Freiverkehr gelisteten börsennotierten Mittelstandsunternehmen treffen und benachteiligen.

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. stellt fest:

-  Der Erwerb von Aktien börsennotierter Kapitalgesellschaften hat keinen missbräuchlichen Gestaltungszweck – die Unternehmen nutzen die Börse, um Innovationen und Wachstum zu finanzieren und Arbeitsplätze zu schaffen.
-  Die Missbrauchsnorm muss auf den Zweck der Anteilsübertragung abstellen. Der Zweck des Kaufes börsennotierter Aktien erfolgt nicht missbräuchlich zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer. Er ist auf das Erzielen langfristiger Erträge aus Dividenden und Kurssteigerungen ausgerichtet, die insbesondere für die Altersvorsorge genutzt werden.
-  Die Identifikation der Personen im Aktienbesitz aufgrund der Besonderheiten des Börsenhandels ist nicht möglich. Somit bleibt allein ein Abstellen auf den Handelsumsatz, was nicht sachgerecht ist:
-  Börsennotierte Unternehmen (auch im Freiverkehr) müssen grundsätzlich ausgenommen werden (dies ist etwa in Frankreich vorgesehen):
-  Auch Freiverkehrsemittenten unterliegen wie Emittenten eines organisierten Marktes den Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung – Marktmissbrauch in Form von Insidergeschäften und Marktmanipulation wird verhindert. Eine Differenzierung nach Marktsegmenten ist insoweit nicht sachgerecht und benachteiligt den börsennotierten Mittelstand.

https://www.fixed-income.org/
(Foto: Rechtsanwalt Ingo Wegerich @ Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.)


Investment

Ausländische Investoren haben sich im April zwar von amerikanischen Vermögenswerten getrennt, jedoch nur in sehr moderatem Ausmaß

Die Dis­kussion über eine Abkehr inter­nationaler Inves­toren vom US-Dollar und von amerika­nischen Ver­mögens­werten hat sich in den vergan­genen…
Weiterlesen
Investment
Für Hoch­zins­anleihen ähnelt das Jahr 2025 bislang einer Achter­bahn­fahrt. Im Zuge der weltweiten Verun­sicherung nach den drastischen…
Weiterlesen
Investment
Die Anlage­klasse der Corporate Hybrids, Nach­rang­anleihen von Nicht-Finanz­unter­nehmen, erfreut sich einer enorm wach­senden Beliebtheit – sowohl…
Weiterlesen
Investment
Die Richtung der Wertp­apier­kurse zu erkennen, kann schwierig sein, wenn Markt­bewe­gungen oft von der Ankün­digung einer einzelnen Person abhängen.…
Weiterlesen
Investment
Federated Hermes, Inc. erweitert sein Fixed-Income-Angebot und legt den Feder­ated Hermes Global Short Duration Bond Fund auf. Der Federated Hermes…
Weiterlesen
Investment

von Jay Saunders, Portfolio Manager bei Jennison Associates

Die Sorge um die Energie­sicher­heit treibt Länder dazu, ihre Importe zu diver­sifizieren und die heimische Produktion erneuer­barer Energien zu…
Weiterlesen
Investment
Laut des Anfang Juni ver­öffent­lichten Berichts der Inter­nationalen Energie­agentur (IEA) zum welt­weiten Inves­titions­auf­kommen im…
Weiterlesen
Investment
Veganz-CEO Jan Bredack hatte schon immer große Pläne und ist bei deren Präsen­tation immer sehr selbst­bewusst aufgetreten. Doch geliefert hat er…
Weiterlesen
Investment
Die Inflation geht zurück, was die Zinsen in Schach halten dürfte. In diesem Umfeld halten euro­päische Anleihen Chancen bereit. Marc Leemans, Fund…
Weiterlesen
Investment

von Ken Orchard, Head of International Fixed Income bei T. Rowe Price

Bereits in diesem Jahr gab es zwei Ereignisse, die historische Präzedenz­fälle geschaffen und die globale Landschaft für festver­zinsliche…
Weiterlesen
Anzeige

Neue Ausgabe jetzt online!